Aufgaben des Elternbeirats

Die Befugnisse und Aufgaben des Elternbeirates sind im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzt (BayKiBiG), im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) festgeschrieben.

Zusätzlich zu den dort beschrieben Aufgaben gibt es weitere Möglichkeiten als Elternbeirat in der Schulgemeinschaft mitzuwirken und dadurch das Schulleben mitzugestalten.

Kurzfassung der in den oben genannten Quellen nachzulesenden Aufgaben:

  • Offizielle Interessenvertretung aller Erziehungsberechtigten der SchülerInnen an unsere Schule.
    • Anregungen, Wünsche, Vorschläge, Probleme der Erziehungsberechtigten aufgreifen darüber beraten und weiterleiten.
  • Erziehungsberechtigten die Gelegenheit geben, sich zu informieren und auszusprechen
    • Klassenelternsprecherversammlung
    • Newsletter, Informationsweitergabe via E- Mail und Homepage
  • Das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen
    • Organisation von Veranstaltungen die das Miteinander fördern
  • Mitbestimmung bei bestimmten Themen
    • Entscheidung zwischen Lernentwicklungsgespräch (LEG) oder Halbjahreszeugnisse
    • Entscheidung bezüglich unterrichtsfreier Tage/ Verlegung von Ferientagen
    • Schullandheimfahrten
  • Durchführung von bestimmten Veranstaltungen
    • Elternbeiratssitzungen
    • Klassenelternsprecherversammlungen
    • Austausch mit der Schulleitung
    • Bei Bedarf Veranstaltungen organisieren, bei welche,,n sich Erziehungsberechtige untereinander aussprechen können
  • Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der SchülerInnen zu wahren
  • Die neu gewählten Klassenelternsprecher (KES) in ihre Aufgabe einführen
  • Kontakt und Austausch mit der Stadt Fürstenfeldbruck
  • Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Grundschule FFB Mitte

Dies ist nur ein Auszug aus den Aufgaben, Rechten und Pflichten des Elternbeirates. Unter den oben Quellen sind detailliertere Ausführungen finden.